Hallo zusammen,<br>
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es kam in den letzten Tagen mehrfach die Frage nach dem Verfahren bei der Beantragung von Sonderurlaub auf. Hier der Ablauf für alle:<br>
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laut NRW-Sonderurlaubgsgesetz muss der Arbeitgeber Sonderurlaub (ohne Fortzahlung des Gehalts!!) für ehrenamtliches Engagement gewähren, jedoch maximal 8 Tage im Jahr. --> Dienstliche Gründe können entgegenstehen, dann würdet ihr aber auch keinen Urlaub bekommen. Sprich: Wenn es Urlaub gibt muss es auch Sonderurlaub geben. (Gilt natürlich nur für Arbeitgeber in NRW und nicht für den öffentlichen Dienst.)<br>
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Der Verdienstausfall wird aus Landesmitteln ersetzt. Zuständig dafür ist der BDKJ. Es werden 79% des Bruttogehalts ersetzt. Ich nehme an, dass diese Einnahme nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die Sozialversicherungen laufen für die Zeit des Sonderurlaubs weiter. Die Einnahme muss auf jeden Fall bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Ob das Geld versteuert werden muss oder nicht, kann ich noch nicht abschließend sagen.<br>
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Zum Ablauf:<br>
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1. Antragsformular beim BDKJ (NRW) online anfordern:<br>
<a href="http://www.bdkj-nrw.de/service/sonderurlaub.html">http://www.bdkj-nrw.de/service/sonderurlaub.html</a> (--> hier gibt es auch weitere Informationen)<br>
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Hier muss die Dauer der Maßnahme (Lager), die Zeit des Sonderurlaubs (Maximal 8 Tage! Für den Rest der Zeit muss normaler Urlaub genommen werden.) und noch einiges mehr eingetragen werden. Weiter unten soll auch eine Begründung angegeben werden, wenn Dauer der Maßnahme und Sonderurlaub voneinander abweichen. Ich würde vorschlagen, dass hier einfach eingetragen wird, dass die Maßnahme 15 Tage dauert und für den Rest der Zeit Erholungsurlaub beantrag wird. Als Titel der Maßnahme schlage ich "CAJ Ferienlager Schiermonnikoog" vor.<br>
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2. PDF-Formular per E-Mail an mich (Britney) schicken. Ich drucke, stemple und unterschreibe.<br>
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3. Vom Träger (also CAJ-Schlickelde) unterschriebenes Formular dem Arbeitgeber vorlegen und unterschreiben/stempeln lassen.<br>
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4. Formular an den BDKJ schicken.<br>
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Nach Ende des Lagers müssen wir und der Arbeitgeber bescheinigen, dass der Sonderurlaub genommen wurde und tatsächlich für das Fela genutzt wurde.<br>
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5. Das Nachweisformular muss (unterschrieben vom Arbeitgeber und von Britney) an den BDKJ. Von dort erfolgt die Erstattung von 79% des Bruttogehalts<br>
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Liebe Grüße und ein schönes Wochenende und bis ggf. Sonntag<br>
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Euer Britney<br>