[FeLa-Verteiler] Sonderurlaub

Philip Rehorst philip.rehorst at uni-muenster.de
Mi Mai 21 18:01:50 CEST 2014


Hallo zusammen,

es kam in den letzten Tagen mehrfach die Frage nach dem Verfahren bei 
der Beantragung von Sonderurlaub auf. Da es langsam knapp wird - ich 
glaube sechs Wochen vor der Maßnahme muss der Antrag gestellt sein - 
hier nocheinmal der Ablauf für alle:

laut NRW-Sonderurlaubgsgesetz muss der Arbeitgeber Sonderurlaub (ohne 
Fortzahlung des Gehalts!!) für ehrenamtliches Engagement gewähren, 
jedoch maximal 8 Tage im Jahr. --> Dienstliche Gründe können 
entgegenstehen, dann würdet ihr aber auch keinen Urlaub bekommen. 
Sprich: Wenn es Urlaub gibt muss es auch Sonderurlaub geben. (Gilt 
natürlich nur für Arbeitgeber in NRW und nicht für den öffentlichen Dienst.)

Der Verdienstausfall wird aus Landesmitteln ersetzt. Zuständig dafür ist 
der BDKJ. Es werden 79% des Bruttogehalts ersetzt. Ich nehme an, dass 
diese Einnahme nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die 
Sozialversicherungen laufen für die Zeit des Sonderurlaubs weiter. Die 
Einnahme muss auf jeden Fall bei der Einkommenssteuererklärung angegeben 
werden. Ob das Geld versteuert werden muss oder nicht, kann ich noch 
nicht abschließend sagen.

Zum Ablauf:

1. Antragsformular beim BDKJ (NRW) online anfordern:
  http://www.bdkj-nrw.de/service/sonderurlaub.html (--> hier gibt es 
auch weitere Informationen)

Hier muss die Dauer der Maßnahme (Lager), die Zeit des Sonderurlaubs 
(Maximal 8 Tage! Für den Rest der Zeit muss normaler Urlaub genommen 
werden.) und noch einiges mehr eingetragen werden. Weiter unten soll 
auch eine Begründung angegeben werden, wenn Dauer der Maßnahme und 
Sonderurlaub voneinander abweichen. Ich würde vorschlagen, dass hier 
einfach eingetragen wird, dass die Maßnahme 15 Tage dauert und für den 
Rest der Zeit Erholungsurlaub beantrag wird. Als Titel der Maßnahme 
schlage ich "CAJ Ferienlager Schiermonnikoog" vor.

2. PDF-Formular per E-Mail an Philip schicken. Ich drucke, stemple und 
unterschreibe.

3. Vom Träger (also CAJ-Schlickelde, i.A. Philip) unterschriebenes 
Formular dem Arbeitgeber vorlegen und unterschreiben/stempeln lassen.

4. Formular an den BDKJ schicken.

Nach Ende des Lagers müssen wir und der Arbeitgeber bescheinigen, dass 
der Sonderurlaub genommen wurde und tatsächlich für das Fela genutzt wurde.

5. Das Nachweisformular muss (unterschrieben vom Arbeitgeber und von 
Philip) an den BDKJ. Von dort erfolgt die Erstattung von 79% des 
Bruttogehaltes.

6. In 2015 Steuererklärung für 2014 machen und den Bescheid über die 
gezahlten Leistungen einreichen!

Das müsste es sein. Bei Fragen hilft Matthias im CAJ-Büro oder Martina 
Gronhoff vom BDKJ weiter. (BDKJ, Martina Gronhoff: 0251 495-6267; 
CAJ-Münster, Matthias: 0251-60976 34)

Viele Grüße
  Philip

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