[FeLa-Verteiler] Sonderurlaub
Philip Rehorst
philip.rehorst at uni-muenster.de
Mi Mai 21 18:01:50 CEST 2014
Hallo zusammen,
es kam in den letzten Tagen mehrfach die Frage nach dem Verfahren bei
der Beantragung von Sonderurlaub auf. Da es langsam knapp wird - ich
glaube sechs Wochen vor der Maßnahme muss der Antrag gestellt sein -
hier nocheinmal der Ablauf für alle:
laut NRW-Sonderurlaubgsgesetz muss der Arbeitgeber Sonderurlaub (ohne
Fortzahlung des Gehalts!!) für ehrenamtliches Engagement gewähren,
jedoch maximal 8 Tage im Jahr. --> Dienstliche Gründe können
entgegenstehen, dann würdet ihr aber auch keinen Urlaub bekommen.
Sprich: Wenn es Urlaub gibt muss es auch Sonderurlaub geben. (Gilt
natürlich nur für Arbeitgeber in NRW und nicht für den öffentlichen Dienst.)
Der Verdienstausfall wird aus Landesmitteln ersetzt. Zuständig dafür ist
der BDKJ. Es werden 79% des Bruttogehalts ersetzt. Ich nehme an, dass
diese Einnahme nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die
Sozialversicherungen laufen für die Zeit des Sonderurlaubs weiter. Die
Einnahme muss auf jeden Fall bei der Einkommenssteuererklärung angegeben
werden. Ob das Geld versteuert werden muss oder nicht, kann ich noch
nicht abschließend sagen.
Zum Ablauf:
1. Antragsformular beim BDKJ (NRW) online anfordern:
http://www.bdkj-nrw.de/service/sonderurlaub.html (--> hier gibt es
auch weitere Informationen)
Hier muss die Dauer der Maßnahme (Lager), die Zeit des Sonderurlaubs
(Maximal 8 Tage! Für den Rest der Zeit muss normaler Urlaub genommen
werden.) und noch einiges mehr eingetragen werden. Weiter unten soll
auch eine Begründung angegeben werden, wenn Dauer der Maßnahme und
Sonderurlaub voneinander abweichen. Ich würde vorschlagen, dass hier
einfach eingetragen wird, dass die Maßnahme 15 Tage dauert und für den
Rest der Zeit Erholungsurlaub beantrag wird. Als Titel der Maßnahme
schlage ich "CAJ Ferienlager Schiermonnikoog" vor.
2. PDF-Formular per E-Mail an Philip schicken. Ich drucke, stemple und
unterschreibe.
3. Vom Träger (also CAJ-Schlickelde, i.A. Philip) unterschriebenes
Formular dem Arbeitgeber vorlegen und unterschreiben/stempeln lassen.
4. Formular an den BDKJ schicken.
Nach Ende des Lagers müssen wir und der Arbeitgeber bescheinigen, dass
der Sonderurlaub genommen wurde und tatsächlich für das Fela genutzt wurde.
5. Das Nachweisformular muss (unterschrieben vom Arbeitgeber und von
Philip) an den BDKJ. Von dort erfolgt die Erstattung von 79% des
Bruttogehaltes.
6. In 2015 Steuererklärung für 2014 machen und den Bescheid über die
gezahlten Leistungen einreichen!
Das müsste es sein. Bei Fragen hilft Matthias im CAJ-Büro oder Martina
Gronhoff vom BDKJ weiter. (BDKJ, Martina Gronhoff: 0251 495-6267;
CAJ-Münster, Matthias: 0251-60976 34)
Viele Grüße
Philip
-------------- nächster Teil --------------
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